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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Seit Januar 2015 erhält jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro in der Stunde. Doch mit dieser Entwicklung sind nicht alle glücklich. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben mit dem Mindestlohn-Gesetz zu kämpfen. Dabei geht es vorrangig nicht ums Geld. Die verwaltungs-technische Belastung ist es, die den meisten Firmen Probleme bereitet. Hier setzten auch die Landtagsabgeordneten Dr. Hans Reichart und Alfred Sauter an. Eine Nachbesserung beim Mindestlohn und der bürokratischen Lawine sie von Nöten.
MdL Reichhart und Sauter: Für Mindestlohn, gegen Bürokratie
„Wir stehen grundsätzlich zum Mindestlohn, stellen aber die teilweise überzogenen bürokratischen Anforderungen in Frage. Der Mindestlohn muss diesbezüglich vereinfacht werden“, so MdL Dr. Hans Reichhart. MdL Alfred Sauter fügt hinzu: „Der Mindestlohn darf weder Arbeitsplätze gefährden noch Branchen oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen oder gar einengen.“ Konkret fordern die Abgeordneten, dass die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im gewerblichen Bereich gestrichen wird. Auch soll die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit, die für bestimmte Branchen gilt, deutlich reduziert werden. "Die Aufzeichnungspflichten und Kontrollmöglichkeiten treffen vor allem die kleineren Betriebe und bedrohen teilweise sogar deren Existenz. Dagegen müssen wir vorgehen“, so MdL Dr. Hans Reichhart.
Die Abgeordneten fordern klarere Linien
Auch die Auftraggeber-Haftung im Mindestlohn-Gesetz ist den Abgeordneten ein Dorn im Auge. Diese besagt, dass Firmen auch in dem Fall haften, wenn von ihnen engagierte Subunternehmen sich nicht an die gesetzlichen Mindestlohn-Zahlungen halten. Dr. Hans Reichhart und Alfred Sauter sind zudem für eine klare Trennung von regulären mindestlohnpflichtigen Tätigkeiten im Bezug auf das Ehrenamt in Sportvereinen und im sozialen Bereich. Zusätzlich fordern MdL Dr. Reichhart und Sauter eine Klarstellung, welche Leistungen in die Berechnung des Mindestlohns mit einfließen.
Praktika sollten vom Mindestlohn ausgeschlossen werden
Ziel der beiden Abgeordneten ist auch eine Änderung des Gesetzes bei betriebsnahen Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit verpflichtenden Praktika, Vorpraktika sowie vertiefende und freiwillige Praktika bei einem dualen Studium. Diese sollten, laut den Abgeordneten, nicht in das Mindestlohngesetz fallen. Auch soll das Mindestlohngesetz dahingehend erleichtert werden, dass die Flexibilität von Jahresarbeitszeitkonten erhalten werden kann.