
Sperrung
Transport- und Logistikunternehmer wollen weiter gegen Durchfahrtverbot klagen. Mit Unverständnis haben die klagenden Unternehmer und die IHK Schwaben auf die Verlängerung des Durchfahrtsverbotes auf der Bundesstraße B 25 im Raum Dinkelsbühl reagiert.
Die Entscheidung sei zu erwarten gewesen: „Die entsprechenden Vorab-Äußerungen aus dem bayerischen Innenministerium noch während der laufenden Anhörung ließen die Vermutung zu, es sei hier weniger um eine Abwägung der eigentlichen Sachargumente für oder gegen diese Sperrung gegangen als vielmehr um ein politisches Zugeständnis an die Große Kreisstadt Dinkelsbühl“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Saalfrank. Etliche der Unternehmen, die bereits gegen das seit Januar 2009 geltende Lkw-Durchfahrtsverbot klagen, kündigten in einer ersten Reaktion spontan an, auch die neue Verordnung auf dem Klageweg überprüfen zu lassen. „Wir lassen uns nicht auf diesem Wege abspeisen“, erklärte der Augsburger Spediteur Michael Nuber.
Keine hinreichende Argumentation
Sein Kollege Franz Leinfelder, Vorsitzender der IHK-Regionalversammlung Donau-Ries verwies auf die im Juli 2009 beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereichte Klage gegen die bisherige Anordnung: „Wir brauchen Klarheit, ob schon die erste Sperrung rechtmäßig war.“ Ein Verhandlungstermin ist bislang nicht angesetzt. Nach Auffassung der IHK und der klagenden Unternehmen liefert das vom Staatlichen Bauamt Ansbach in Auftrag gegebene Gutachten, das der Entscheidung zugrunde liegen soll, keine hinreichende Argumentation für die weitere Sperrung der B 25.
Kein Mautausweichverkehr
„Mit der Entscheidung werden nun Fakten geschaffen, die nicht auf Fakten basieren“, sagte Nuber. „Angreifbare gutachterliche Aussagen“ dürften nicht Grundlage eines solchen Eingriffs sein, mit dem eine Bundesfernstraße durch eine Kommune dem Verkehrszweck enthoben werde, dem sie ihrer Bestimmung nach dienen solle und für den sie seit Jahren mit Steuer-Millionen ausgebaut wird. Im Übrigen handele es sich bei den Lkw auf der B 25 nicht um Mautausweichverkehr, sondern um Direktverkehr: „Ich bedaure schon, dass wir uns in der Krise, wo wir um Arbeitsplätze kämpfen, mit so etwas auseinandersetzen müssen. Es kann sich keiner leisten, 38 Kilometer einfache Strecke als Umweg für die Katz zu fahren – das macht der Markt nicht mit.“
"Salamitaktik"
Die erneut befristete Verlängerung der Durchfahrtssperre für nur ein Jahr mache die Entscheidung nicht besser, betonten IHK und Kläger: Es sei nicht erkennbar, welche neuen Erkenntnisse, die man nicht schon jetzt haben könnte, daraus gezogen werden sollen. „Das ist Salamitaktik“, sagte Nuber. Mit dem vom Landratsamt Ostalbkreis angekündigten Antrag auf Sperrung der B 29 (Nördlingen–Aalen) und der L 1060 (Wallerstein–Ellwangen) werde nun ein zweites Problem geschaffen, nur weil es nicht gelinge, das erste zu lösen. Damit drohe genau der „Fleckenteppich“ von Fahrverboten, den die Transport- und Logistikunternehmen ablehnen und der mit ein Grund für die Klage gegen die Sperre in Dinkelsbühl sei.
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