ver.di Bayern

Mindestlohn im Friseurhandwerk Bayern

Dillingen | 22.12.2011

Symbolbild Geld; Quelle: Fotolia
Symbolbild Geld; Quelle: Fotolia

Der ver.di Entgelt-Tarifvertrag vom 04. April 2011 für das Friseurhandwerk Bayern wurde für allgemein-verbindlich erklärt. Die Erklärung vom Tarifausschuss des Bayerischen Arbeits-Ministeriums gilt rückwirkend ab April 2011.

Für das Friseurhandwerk Bayern wurde der ver.di Entgelt-Tarifvertrag vom 04. April 2011 für allgemein verbindlich erklärt. Dieser gilt sogar rückwirkend ab April 2011. „Damit gibt es für das Friseurhandwerk in Bayern nun de facto einen Mindestlohn“, zeigte sich Ingo Harms von ver.di Bayern zufrieden.

Anspruch auf eine Lohn-Untergrenze auch für Ungelernte

Erstmalig wurde eine Lohngruppe für Ungelernte allgemein-verbindlich, die ab dem Dezember 2011 EUR 7, 51 die Stunde und ab Mai 2012 EUR 7,62 die Stunde beträgt. „Für diese Beschäftigten gibt es nun auch endlich einen Anspruch auf eine Lohn-Untergrenze“, erklärte Harms von ver.di Bayern.

Bezahlte Freistellung für berufliche Weiterbildung für ver.di -Mitglieder

Ein Bonbon obendrauf gibt es für ver.di Mitglieder: Nicht für allgemein-verbindlich erklärt wurde die tarifliche Ergänzung des Manteltarif-Vertrages zur Weiterbildung. Dadurch haben nur ver.di -Mitglieder Anspruch auf eine Woche bezahlte Freistellung für berufliche Weiterbildung innerhalb von zwei Jahren.

Für Vergütungen der Auszubildenden gibt es nur unverbindliche Empfehlungen

Von der AVE nicht erfasst sind Vergütungen für Auszubildende. Diese sind nicht Bestandteil des Entgelttarif-Vertrages. Dies ist am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert. Statt Rechtsansprüchen gibt es hier lediglich unverbindliche Empfehlungen der Innung. Die AVE ist politisch bedeutsam, da sie auch Friseurbetriebe bindet, die nicht Mitglied der Innung sind. „Damit wird ab sofort ein Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten verhindert“, so Ingo Harms von ver.di.

http://bayern.verdi.de

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