Landratsamt Donau-Ries

KKW Gundremmingen: hohes Maß an Sicherheit

Donau-Ries | 31.01.2012

Kernkraftwerk_Gundremmingen_Bild_Kernkraftwerk Gundremmingen
Kernkraftwerk Gundremmingen. Bild: Kernkraftwerk Gundremmingen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bestätigt hohes Maß an Sicherheit.

Die Reaktoren würden eine Sicherheit gegen einen Absturz großer Verkehrsflugzeuge bieten. Dies erklärte auf einer Informations-Veranstaltung der anwesende Vertreter der Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH (KGG). Das war am 3. Mai 2011 im Landratsamt Donau-Ries. Kurz darauf erschien ein Bericht von der Reaktorsicherheits-Kommission (RSK). Man kam zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen aus den Lastannahmen gemäß RSK-LL (Phantom) erfüllt werden. Jedoch im Hinblick auf den Absturz von zivilen Flugzeugen seien weitere Nachweise zur Bestätigung erforderlich.

Landrat Rößle forderte eine Stellungnahme

Aufgrund dieser Diskrepanz hatte Landrat Stefan Rößle das KKW Gundremmingen um eine ergänzende Stellungnahme gebeten. Am 9. Juni 2011 wurde seitens des Kernkraftwerkes hierzu ein Schreiben veröffentlicht. Demnach sei die Anlage in Gundremmingen gegen den Anprall einer schnellfliegenden Militärmaschine vom Typ Phantom ausgelegt. Ingenieurmäßige Berechnungen kommen aber zu dem Schluss, dass diese Auslegung auch große Verkehrsflugzeuge abdeckt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde um Hilfe gebeten

Seitens der Landkreisverwaltung konnte diese unterschiedliche Bewertung nicht nachvollzogen werden. Daher hat sich Landrat Rößle am 24. Juni 2011 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gewandt. Er bat um Klärung, wie die Äußerungen aus dortiger Sicht gesehen werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit antwortete nun mit einem Schreiben am  23. Januar 2012.

„RSK Leitlinien für Druckwasser-Reaktoren“

Man teilte mit, dass die RSK bereits 1981 in den „RSK Leitlinien für Druckwasser-Reaktoren“ für das Ereignis „Flugzeugabsturz“ sicherheitstechnische Anforderungen für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken spezifiziert. Diesen Anforderungen liegt der unfallbedingte Aufprall einer schnellfliegenden Militärmaschine vom Typ Phantom zugrunde. Bei allen deutschen Kernkraftwerken, die nach der 13. Novelle des Atomgesetzes weiterbetrieben werden, wurden die RSK Leitlinien in Bezug auf den Flugzeugabsturz angewendet.  So wird auch im internationalen Vergleich ein hohes Maß an Sicherheit gegen diesen extremen Lastfall erreicht.

Umdenken nach dem 11. September 2001

Erst die Ereignisse vom  11. September 2001 haben in Deutschland zu einem Umdenken geführt. Man betrachtete terroristisch motivierte Abstürze von zivilen Luftfahrzeugen auf Kernkraftwerke hinsichtlich der möglichen Wirkungen. Man geht davon aus, dass ein solches Szenario aufgrund der vorliegenden Auslegung beherrscht werden kann. Dieses Ergebnis ergaben ingenieurtechnische Abschätzungen. Es liegen aber keine gutacherlich überprüften Nachweise dafür vor.

Aussagen des Kernkraftwerks Gundremmingen und der RSK widersprechen sich nicht

Vor diesem Hintergrund ist die Aussage der RSK zu verstehen. Die hält fest, dass keine Auslegung gegen den Aufprall mittelgroßer und großer Verkehrsflugzeuge vorliegt. Eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen den Absturz von Verkehrsflugzeugen ist zu erwarten. Die RSK hat in ihrer Stellungnahme nur diejenigen Erkenntnisse aufgenommen, für die gutachterlich überprüfte Nachweise vorliegen. Das Kernkraftwerk Gundremmingen hat in dem Schreiben richtigerweise darauf hingewiesen. Nur auf der Grundlage solcher Nachweise kann die Aufsichtsbehörde eine belastbare sicherheitstechnische Beurteilung treffen. Insofern widersprechen sich, wie das Bundesministerium abschließend zusammenfasst, die Aussagen des Betreibers und der RSK keineswegs.

www.donau-ries.de

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