Dillingen | 01.02.2012

Symbolbild Menschen mit Behinderungen, © Robert Kneschke - Fotolia.com
Zufrieden hat Landrat Leo Schrell registriert, dass der Freistaat Bayern auch im Kalenderjahr 2012 die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung weiter fördert. Menschen mit Behinderung wird dadurch ein Zusammenleben mit ihren Familien-Angehörigen ermöglicht.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichten. Dabei kommen unterschiedliche bauliche Maßnahmen in Betracht. Hierzu zählt der behindertengerechte Umbau einer Wohnung. Aber auch der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen wird gefördert. Darüber hinaus wird der Einbau solcher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (z.B. ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer) unterstützt.
Es werden keine Neubau-Maßnahmen mehr gefördert
Im Vergleich zu den letzten Jahren werden nur noch Wohnungen im Bestand gefördert, also keine Neubau-Maßnahmen mehr. Bei der Beurteilung des Antrages ist zunächst von den Gesamtkosten der Maßnahme auszugehen. Förderfähig ist der gegenüber einer konventionellen Ausführung anfallende Mehraufwand an Kosten von baulichen Änderungen. Der Mehraufwand muss dadurch entstehen, dass bestehender oder umzubauender Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung angepasst wird. Dabei können auch die Kosten für die dadurch bedingten Instandsetzungs-Maßnamen mitgefördert werden.
Das leistungsfreie Baudarlehen ist wohnungsbezogen
Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen von höchstens 10.000,-- € je Wohnung. Der Förderbetrag ist wohnungsbezogen. Für das leistungsfreie Baudarlehen wird ein einmaliger Verwaltungs-Kostenbeitrag von 1 % erhoben. Der Beitrag wird der bei der Auszahlung einbehalten. Während der Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme darf die Wohnung nur von Haushalten mit wenigstens einer behinderten Person belegt werden. Die Darlehensschuld wird nach Ablauf der Belegungs-Bindung erlassen, wenn durch das Landratsamt Dillingen a.d.Donau die ordnungsgemäße Belegung bestätigt wird.
Landratsamt gibt Informationen über Voraussetzungen einer Förderung
Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau hat in den letzten Jahren 100 Anträge mit einem Gesamtaufwand von ca. 700.000,-- € bewilligt. Auch durch diese Förder-Möglichkeit konnte vielen behinderten Menschen ein Zusammenleben mit ihren Familien-Angehörigen ermöglicht werden. Landrat Leo Schrell rät betroffenen Personen, sich im Landratsamt zu den Voraussetzungen einer Förderung beraten zu lassen. Um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 09071/51-175, Bianca Eder, oder -176, Dieter Kraus, wird gebeten.
Die Helden des regionalen Mittelstandes – wir haben sie aufgespürt und lüften ihre Erfolgs-geheimnisse.
Aktuell: B4B SCHWABEN hat den Geschmacks-Test bei der Eduard Edel Bonbonfabrik gemacht.
Der betriebliche Alltag steckt voller Fragen und Herausforderungen in Sachen IT. Die Antworten finden Sie in unserem neuen B4B SCHWABEN CROSSMEDIA GUIDE.
Lernen Sie Persönlichkeiten aus Bayerisch-Schwaben kennen!
Aktuell: Teneriffa oder Augsburg? Warum es Rüdiger R. Burchardi in die Sonne zieht und wo man den besten Fisch in Augsburg genießen kann verrät er im 101 Köpfe Interview.

Firmenporträts erfolgreicher Unternehmen in Bayerisch-Schwaben, Reporte zu Zukunftsbranchen und Analysen zu Perspektiven der Region.
Mittelstand und Börsengang
Gerade erfolgreiche mittelständische Unternehmen, die expandieren wollen oder ihre Forschung und Entwicklung intensivieren möchten, benötigen ausreichend Kapital. Der Königsweg ist die Finanzierung über ausreichend Eigenkapital.

Die aktuelle Ausgabe
„Bayerisch-Schwäbische Wirtschaft“
jetzt online zum Blättern!