Augsburg | 09.11.2010

Dr. Till Reuters, Foto: www.kuka.com
Die KUKA Aktiengesellschaft hat sich mit einem Bankenkonsortium über den Abschluss eines neuen Konsortialkredits geeinigt. Der bisherige Konsortialkredit mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 336 Mio. EUR wird dadurch vorzeitig ablöst.
Der neue Konsortialkredit der KUKA hat ein Gesamtvolumen von 200 Mio. EUR und eine Laufzeit bis 31. März 2014. Das Gesamtvolumen des Kredits teilt sich in Avallinien in Höhe von 150 Mio. EUR und in revolvierend ausnutzbare Barlinien in Höhe von 50 Mio. EUR. Der neue Konsortialkredit enthält im Verhältnis zum bisherigen Kreditvertrag aus Sicht der KUKA Gruppe verbesserte Konditionen und ein erhöhtes Maß an Flexibilität.
Neue Konzernfinanzierung
Weiterer Bestandteil der neuen Konzernfinanzierung von KUKA und Bedingung für das Inkrafttreten des neuen Konsortialkredits ist die erfolgreiche Platzierung eines so genannten High Yield Bond (hochverzinsliche Unternehmensanleihe) durch die KUKA AG. Dieser High Yield Bond soll ein Gesamtvolumen von 200 Mio. EUR haben und sieht eine Laufzeit von 7 Jahren vor. Die Vermarktung des High Yield Bond hat am 8. November begonnen.
Handel an der Börse
Der High Yield Bond soll zum Handel an der Luxemburger Börse im Segment Euro MTF zugelassen werden. Dr. Till Reuter, Vorstandsvorsitzender der KUKA AG, dazu: „Wie die Quartalsergebnisse zeigen, hat sich die operative Lage von KUKA stark verbessert. Dies bietet die Grundlage dafür, jetzt die Struktur der Passivseite langfristig neu auszurichten.“
Investition in das operative Geschäft
Erst bei Abschluss der Vermarktung wird der Ausgabepreis und der Zinscoupon für den High Yield Bond festgelegt. Die Erlöse des High Yield Bond für KUKA dienen der Refinanzierung der begebenen Wandelschuld-Verschreibung, der teilweisen Ablösung der Barlinie des Konsortialkredits und der Investition in die operative Geschäftsentwicklung.
In Kraft treten noch offen
Der Aufsichtsrat der KUKA AG hat am 8. November 2010 der neuen Konzernfinanzierung im Grundsatz zugestimmt; sich jedoch vorbehalten, die finale Zustimmung vom Ausgang der Vermarktung des High Yield Bond abhängig zu machen. Ob die neue Finanzierung somit tatsächlich in Kraft tritt, hängt entscheidend von der erfolgreichen Platzierung des High Yield Bond ab.
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