Bezirk Schwaben

Freistaat bei Fragen der Inklusion in der Pflicht

Augsburg | 16.01.2012

Bezirk Schwaben lehnt die Förderung des inklusiven Schulsystems durch Sozialhilfe-Leistungen ab. Foto: Fotolia.
Bezirk Schwaben lehnt die Förderung des inklusiven Schulsystems durch Sozialhilfe-Leistungen ab. Foto: Fotolia.

Im vergangenen Jahr hat der Bezirk Schwaben die Übernahme der Kosten für den Einsatz von Gebärden-Dolmetschern abgelehnt. In zwei Fällen sollen diese als Schulbegleiter für gehörlose Kinder in einer Regelschule eingesetzt werden. Die Entscheidung wurde durch das Sozialgericht Augsburg und das Landessozialgericht bestätigt.

Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert nahm dazu nun in einer Pressekonferenz in Augsburg Stellung.  Der Bezirk Schwaben ist Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Man bezweifelt, dass eine erfolgversprechende Integration der gehörlosen Kinder in einer Regelschule erreicht wird. Die Kinder müssen dabei während des Unterrichts in der Deutschen Gebärdensprache kommunizieren. Erhebliche Zweifel daran hat auch das Sozialgericht geäußert. „Das Sozialgericht Augsburg weist eindeutig darauf hin, dass an der betreffenden Regelschule noch nicht die Bedingungen vorhanden sind, um eine zur Förderschule vergleichbare Beschulung leisten zu können“, betont Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert. 

Inklusives Schulsystem soll ohne Sozialhilfe-Leistungen aufgebaut werden

Diese Voraussetzungen zu schaffen, sei jedoch nicht Angelegenheit des Sozialhilfeträgers, so Reichert. Die bayerischen Bezirke sind seit dem 1. Januar 2008 für alle ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Dazu gehört auch die Förderung von Schulbegleitern. Der Bezirk Schwaben hat am 1. Januar 2009 von den örtlichen Trägern 130 Schulbegleiter übernommen. Bereits 2011 wurden 320 Schulbegleitungen finanziert bei einem Kostenaufwand von rund 5 Millionen Euro. „Der Bezirk Schwaben kommt seiner sozialhilferechtlichen Verpflichtung nach“, betont Bezirkstagspräsident Reichert, „aber wir fordern, dass das inklusive Schulsystem künftig ohne den Einsatz von Sozialhilfe-Leistungen realisiert werden kann“.

Bezirk Schwaben fordert mehr Personal an den Schulen

Der Einsatz von Schulbegleitern sollte ein vorübergehendes Instrument sein. Damit will man die Einführung der Inklusion an Regelschulen im Freistaat zu ermöglichen. Dies wurde im vergangenen Jahr beschlossen. „Der Freistaat Bayern, insbesondere das Kultusministerium, sind aufgefordert, die Regelschulen im Zuge des Aufbaus eines inklusiven Schulsystems personell so auszustatten, dass eine Beschulung von jungen Menschen mit Behinderung in Regelschulen ohne den Einsatz von Schulbegleitern und damit ohne Leistungen der Eingliederungshilfe möglich ist“, so Reichert.

Förderschulen brauchen mehr finanzielle und personelle Hilfe

Notwendig sei es überdies, dass der Freistaat auch die finanziellen und personellen Defizite an Förderschulen behebe. „Fast die Hälfte der vom Bezirk Schwaben finanzierten Schulbegleiter sind derzeit an Förderschulen tätig, weil ihre Hilfe dort für die Kinder notwendig ist“, kritisiert der schwäbische Bezirkstagspräsident. „Schulbegleiter sind nicht dazu da, Personaldefizite in Förderschulen auszugleichen“. Reichert fordert daher eine Diskussion auf Landesebene. Die Finanzierungs-Verantwortung für ein inklusives Schulsystem soll vollständig durch den Freistaat Bayern übernommen werden.

www.bezirk-schwaben.de

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