eza! Förderung

Endlich grünes Licht für Solarwärmeförderung

Augsburg | 12.07.2010

eza! Symbolbild
eza! Förderung

Deutscher Bundestag gibt seine Einwilligung: Die qualifizierte Haushaltssperre wird aufgehoben!

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erteilte seine Einwilligung: Die Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm wird gelöst. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro können damit sinnvoll genutzt werden. Es kann in die weitere Förderung von Solarwärmeanlagen, Holzheizungen und Wärmepumpen investiert werden. Konkret bedeutet dies, dass der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp sofort aufgehoben wird. Ab heute, dem 12. Juli, können wieder neue Förderanträge gestellt werden. Diese sind beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.

Ein lang erwarteter Wunsch wird wahr...

„Endlich hat die Versicherung der Verbraucher ein Ende“, kommentierte der eza! - Geschäftsführer Martin Sambale die lang erwartet Entscheidung. Er erhofft, dass jetzt wieder bessere Geschäfte im Allgäu gemacht werden können. Insbesondere bezogen auf das auf das Handwerk mit der Installation von Solarwärme-Anlagen und Heizungen. Denn die Auftrags-Lage war in den letzten Monaten nicht gut. „Da das Bundeskabinett für das Förderprogramm auch für 2011 entsprechende Mittel vorgesehen hat, können wir auf eine bessere Kontinuität der Förderung als in der Vergangenheit hoffen“, ergänzte Sambale.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird allerdings eingeschränkt. Nicht mehr gefördert werden:
- Anlagen im Neubau
- Solaranlagen, die nur der Trinkwassererwärmung dienen
- luftgeführte Pelletsöfen und Scheitholz-Vergaserkessel
Der Zuschuss für Solarkollektoren zu kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungs-Unterstützung bleibt erhalten. Auch die Förderung zur Kälte- und Prozesswärme-Erzeugung, für Pelletskessel und für hocheffiziente Wärmepumpen bleibt. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011. Für Anträge, die bis zum 3. Mai bei der BAFA eingeganden sind, gilt folgendes: Diese Antragssteller erhalten noch die volle Förderung nach den alten Konditionen. Die Anträge, die vom 4. Mai bis zum 11. Juli eigegangen sind werden abgelehnt. Für diese Fälle ist eine erneute Antragsstellung bei der BAFA möglich und auch erforderlich. Denn damit werden die neuen Richtlinien zur Kenntnis genommen.

Förderung der eza!: Neueinteilung

Die KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat die Förder-Programme neu strukturiert. Dies gilt für die Bereiche Bauen, Wohnen und Energie sparen. Bisher gab es die Förderprogramme „Ökologisch Bauen“, „CO2- Gebäudesanierungs-Programm“ und „Wohnraum Modernisieren – ÖKO-PLUS“. Diese wurden durch die aktuellen Programme „energieeffizient Bauen“ und „energieeffizient Sanieren“ ersetzt.
Zusätzlich neu ist seit dem 1. Mai 2010 ein Extrazuschuss zur Barriere-Reduzierung.
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