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Beim heutigen Güteverhandlungstermin am Arbeitsgericht Augsburg im Fall der Anklage gegen einen Augsburger Burger King-Betriebsrat kam keine gerichtliche Einigung zustande. Der Gerichtstermin wurde auf den 22. Oktober 2013 vertagt. Nach rund einer halben Stunde gingen die Parteien wieder getrennte Wege – die Zukunft wird zeigen, wer Recht hat. Sowohl der beschuldigte Betriebsrat als auch der Geschäftsführer der Klägerseite, der Yi-Ko Holding, erschienen nicht persönlich, sondern ließen sich bei dem gerichtlichen Termin vertreten.
Augsburger Burger King-Betriebsrat soll knapp 2.000 Euro entwendet haben
Gegenstand der Anklage von Seiten des Arbeitgebers, der Yi-Ko Holding aus Stade – Franchiser von deutschlandweit insgesamt 91 Filialen der Fast-Food-Kette Burger King –, ist der mutmaßliche Diebstahl durch einen Betriebsrat. Insgesamt soll dieser 1.950 Euro aus den Tageseinnahmen vom 15. Juni 2013 entwendet haben. Der Beklagte habe am 16. Juni 2013 das Geld aus dem Tresor entnommen, ist sich die Klägerseite – vertreten durch den bekannten Rechtsanwalt Helmut Naujoks – sicher. Möglich sei dies deshalb gewesen, weil der Kollege des Angeklagten am Abend zuvor vergessen habe, das sogenannte Safe-Bag zu versiegeln und durch eine Luke in einen zweiten Tresor, der sich innerhalb des Tresors befindet, einzuwerfen. In ihm befinden sich die Tageseinnahmen bis zur Abholung des Geldes durch eine Sicherheitsfirma. „Nur der Schichtleiter und die Sicherheitsfirma haben gemeinsam Zugang zum Safe“, erklärte Naujoks weiter. „Die Differenz bei den Tageseinnahmen wurde durch die Sicherheitsfirma bekanntgegeben.“ Auf Videoaufnahmen ließe sich der Angeklagte mit dem Safe-Bag in der Hand beobachten. Jedoch lässt sich aus diesen Aufnahmen offenbar nicht erschließen, ob er Geld entwendet hat, da er der Kamera den Rücken zukehrt.
Burger King-Betriebsrat weist Vorwürfe zurück
Die Angeklagten-Seite weist die Vorwürfe vehement zurück. Tim Lubecki, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), warf ein: „In Deutschland laufen derzeit 14 Kündigungsverfahren gegen Burger King-Betriebsräte aus ähnlich fadenscheinigen Gründen.“ Diese Häufung von Kündigungen betrachtet Lubecki als Indiz für eine gezielte Einschüchterungsmethode gegen die entsprechenden Betriebsräte. Auch andere Betriebsräte aus der Region teilen diese Meinung: „Selbstverständlich haben sich auch Betriebsräte an Recht und Gesetz zu halten. Zunächst aber muss Burger King den Diebstahl gerichtsfest beweisen. Die ungewöhnliche Häufung von angeblichem Fehlverhalten von Betriebsräten seit der Übernahme der deutschen Burger King Filialen legt leider den Verdacht nahe, dass missliebige, engagierte Kollegen vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt, mundtot gemacht oder gleich ,entsorgt‘ werden sollen“, äußert sich ein Augsburger Betriebsrat gegenüber B4B SCHWABEN.
Parteien gehen ohne gerichtliche Einigung auseinander
Dass der beschuldigte Betriebsrat, der von einem weiteren Burger King-Betriebsrat vertreten wurde, schuldig ist, sei aufgrund der Beweislage nicht nachvollziehbar, zeigte sich die Angeklagten Seite überzeugt. Im Fall Burger King in Augsburg heißt es also nach dem heutigen Verhandlungstag: Es steht Aussage gegen Aussage.
Entscheidung im Fall Burger King liegt jetzt beim Gericht
Das Gericht zeigte sich von den Schlussfolgerungen von sowohl Kläger- als auch Angeklagten-Seite wenig beeindruckt. „Die Kammer muss jetzt entscheiden, ob die Anklage Überzeugungskraft besitzt“, so der Vorsitzende Richter Sebastian Klaus. Für eine Einigung signalisierten beide Parteien am Güteverhandlungstermin zwar Bereitschaft, jedoch nimmt der Kläger keinen Abstand von der Kündigung. Die Beklagten-Seite weicht hingegen nicht von der Forderung nach deren Zurückziehung ab. Der Anhörungstermin für den Fall wurde auf den 22. Oktober 2013 angesetzt.
Bilder der Kundgebung durch die NGG vor dem Verhandlungstermin sehen Sie hier.