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Die IHK Schwaben spricht sich gegen die Verschärfung der Umweltzonen in Augsburg und Neu-Ulm aus. Die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit ist keineswegs nachgewiesen. Die IHK befürwortet die Vorgehensweisen der Städte Augsburg und Neu-Ulm. Vor der Einführung einer nächsten Stufe sollte die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit dieses Instruments vor Ort nachgewiesen werden. Damit kritisiert die IHK die veröffentlichten Angaben des Bundes Naturschutz (BN) zur Auswirkung von Umweltzonen auf die Feinstaub-Entwicklung in den Städten Berlin, Hannover und Leipzig.
Grenzwert-Überschreitungen trotz Umweltzonen
Weder Berlin, Leipzig noch Hannover –Städte die vom BN als positive Beispiele aufgeführt wurden -konnten die Grenzwert-Überschreitungen hinsichtlich Feinstaubs spürbar senken. Wurde beispielsweise 2008, dem Einführungsjahr der Umweltzone in Berlin, der zulässige Feinstaub-Grenzwert 24 mal überschritten, war es 2010 bereits 56 mal. Dort sind bereits nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. Die Vielzahl der Grenzwert-Überschreitungen trotz Umweltzonen legt folgenden Schluss nahe: Externe Bedingungen wie Witterung, Hausbrand, Salz-/Splitstreuung sind die eigentlichen Faktoren für die Feinstaub-Belastung. Diese zentralen Einflussgrößen sowie die Gesamtverkehrs-Belastung innerhalb der Stadt sind durch eine Umweltzone nicht in einem signifikanten Maß regelbar.
Erhebliche Beschränkungen für den Wirtschaftsverkehr
Eine Umweltzone bringt erhebliche Beschränkungen für den Wirtschaftsverkehr mit sich, so die IHK. Für eine Verschärfung der Umweltzonen sieht die IHK Schwaben deshalb keine Grundlage. „Die Umweltzone ist ein Instrument der Symbolpolitik. Sie ist überflüssig und bestenfalls in fragwürdiger Weise geeignet durch Bußgelder und Ausnahme-Genehmigungen für Umweltzonen die Einnahmen der Kommunen zu steigern“, so die IHK weiter.
Mögliche Maßnahmen zur Feinstaub-Minderung
Seit 2006 hat der Ausschuss für Umwelt und Energie gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss der IHK Schwaben alternative Maßnahmen zur Feinstaub-Minderung vorgeschlagen:
Diese vorgeschlagenen Maßnahmen finden in den Aktionsplänen derzeit eine geringe Gewichtung. „Da die Vorschläge sich auf den gesamten Straßenverkehr, unabhängig einer Schadstoff-Klassifizierung, positiv auswirken werden, sollten für diese Maßnahmen oberste Prioritäten gelten“ so die IHK.