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Kürzlich hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Im Kern handelt es sich dabei um eine Reform der Insolvenzordnung, die zum 1.1.1999 in Kraft trat. „Das Gesetz ist sehr zu begrüßen. Es stärkt vor allem die Familienunternehmen – 95 Prozent aller schwäbischen Unternehmen - weil die Chance zu einem Neuanfang trotz einer Insolvenz nun realistisch ist,“ meint Dr. Sebastian Priller, geschäftsführender Gesellschafter der Brauerei Riegele in Augsburg. Er ist zugleich Vizepräsident der IHK Schwaben und hat sich in dieser Funktion in den vergangenen Jahren mit dem Gesetzesvorhaben intensiver auseinandergesetzt. Die IHK-Organisation hat selbst ein Zehn-Punkte-Papier in den Diskussionsprozess eingebracht.
Die Oberhand auch in schwierigen Zeiten behalten
Das Gesetz ermöglicht Unternehmern selbst, das heißt in Eigenverwaltung ihr Unternehmen zu sanieren. „Dies ist von erheblicher Bedeutung, da viele Unternehmer, die eben Gesellschafter und Geschäftsführer sind, den Kontroll- und Eigentumsverlust bei einer Insolvenz fürchten“, erklärt Oliver Heckemann, Leiter des IHK-Geschäftsfeldes Recht / Fair Play. Bislang waren diese Befürchtungen auch durchaus gerechtfertigt. In Zukunft sind sie es nicht mehr, wenn der Unternehmer frühzeitig - in jedem Fall schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit - agiert und mit einem Profi ein Sanierungskonzept erarbeitet. Das neue Gesetz bietet für solche Fälle sogar einen Schutzschirm an, das heißt der Unternehmer kann mit den wichtigen Gläubigergruppen sein Sanierungskonzept ausarbeiten, ohne Vollstreckungsmaßnahmen fürchten zu müssen.
Insolvenzpläne lohnen sich für Alle
„Wenn der Unternehmer alles richtig macht, geht er zukünftig mit seinem - gemeinsam mit einem insolvenzerfahrenen Berater - vorbereiteten Insolvenzplan zu Gericht und stellt einen Antrag auf Eigenverwaltung. Das Gericht wird diesem Antrag dann – anders als in der Vergangenheit – in der Regel zustimmen“, erläutert Heckemann. Und er fügt hinzu: „Das wird auch für die Gläubiger das Beste sein. Bisher erhalten diese meist nicht mehr als fünf Euro von hundert Euro zurück. Bei Insolvenzplänen erhalten die Gläubiger dagegen in der Regel zwanzig Euro und mehr zurück.