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Der Bebauungsplan zum Königsplatz war wegen eins formalen Fehlers vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) beanstandet worden. Nach der Auffassung des VGH hätte der Bebauungsplan zum Königsplatz vor dem abschließenden Satzungsbeschluss nochmals ausgelegt werden müssen. Grund dafür ist, dass die Planungen dahingehend geändert wurden, um die räumlichen Verhältnisse für die im vorangegangenen Bürgerentscheid geforderte vorsorgliche Entlastungsstraße („Bypass“ für Notfallsituationen) zu schaffen. Dieses wird erkennbar durch die geringfügige Verschiebung der Lage der Baumreihe beim Ihle-Café. „Es bleibt dabei: die Beanstandung durch den VGH betrifft einen Verfahrensschritt, der jederzeit nachholbar ist und von der Stadt auch nachgeholt wird“, so Baureferent Gerd Merkle.
Stadtrat muss Bebauungsplan beschließen
Die Stadt bereitet ab jetzt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zum Königsplatz vor. Weil nur der Stadtrat den Bebauungsplan beschließen kann, wird es vermutlich Anfang 2012 zu einer erneuten Beschlussfassung kommen. Dadurch werden zeitliche Verzögerungen für den Bauablauf am Königsplatz vermieden. „Erfreulich ist, dass weitere von den Antragstellern vorgebrachte Argumente gegen die Planung vom Gericht nicht beachtet wurden“, sagt der Baureferent.