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Blickpunkt Standortsicherung von Axel Weisbach

Blickpunkt Standortsicherung von Axel Weisbach

Die Sicherheit des Standortes ist für jedes Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Dabei hängt es oft von rechtlichen Standortfaktoren ab, wie sicher und damit zukunftsträchtig ein Standort ist.

Standortsicherheit bedeutet für Neuansiedlungen, dass der Betrieb den rechtlichen Vorgaben entspricht und die Produktion an diesem Standort aufgenommen werden kann. Die Standortwahl verlangt dementsprechend stets sichere Grundlagen und ein frühzeitiges Erkennen möglicher Risiken. Für bereits bestehende Betriebe ist im Rahmen der Standortsicherung entscheidend, dass der Betrieb auch künftig im Rahmen seiner Genehmigungen ohne Einschränkung weiterbetrieben werden kann. Hierbei ist das Augenmerk nicht nur auf die eigenen betrieblichen Belange zu richten, sondern insbesondere auch auf Entwicklungen in der Umgebung des Betriebes.

Wesentlicher Standortfaktor

Die Nutzbarkeit eines Betriebsgrundstücks wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen des Baurechts, Wasserrechts, Naturschutzrechts u.v.m. bestimmt. Weiterhin ist das Immissionsschutzrecht ein ganz wesentlicher Faktor für die Standortsicherheit. Das Immissionsschutzrecht umfasst die gesamte Bandbreite von Umweltauswirkungen einer Anlage, die sich über die Luft übertragen oder auf den Boden einwirken. Zu den Immissionen gehören der Schall, aber auch Gerüche, Luftverunreinigungen mit Schadstoffen (zum Beispiel Feinstaub), Licht, elektromagnetische Strahlung oder Erschütterungen.

Diese Immissionen unterliegen jeweils unterschiedlichen Rechtsverordnungen oder technischen Regelwerken, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) angewendet werden. Da betroffene Anlieger das Recht haben, Genehmigungen anhand der Vorgaben des Immissionsschutzrechts auf deren Rechtmäßigkeit hin gerichtlich überprüfen zu lassen, haben sich die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zwischenzeitlich mit zu den bedeutsamsten Standortfaktoren entwickelt.

Im Immissionsschutzrecht ist zu unterscheiden, welche Emissionen von einer Anlage ausgehen, in welcher Intensität sie auf die Umgebung einwirken und wie schutzbedürftig diese Umgebung ist. Von entscheidender Bedeutung ist es daher, ob ein Betriebsstandort an ein Gewerbegebiet oder aber zum Beispiel an ein Wohngebiet angrenzt. Für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens spielt die planungsrechtliche Einordnung der Umgebung eine maßgebliche Rolle. Da in den immissionsschutzrechtlichen Regelwerken unterschiedliche Orientierungswerte für das zulässige Maß von Immissionen in den verschiedenen Gebietstypen festgesetzt werden, ist entscheidend, ob die Immissionen auf ein Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebiet etc. einwirken. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass bereits vorhandene Immissionen, die bereits von anderen Anlagen als Vorbelastung auf schutzwürdige Nutzungen einwirken, mit zu berücksichtigen sind und damit die Immissionen neuer Vorhaben beschränken können.

Maßgeblich für die Planung von neuen Anlagen oder die Änderung von bestehenden Anlagen ist insbesondere das Emissionsverhalten der geplanten Anlage. Dies kann – mit einem entsprechenden finanziellen Aufwand – durch die Planung der Anlage wesentlich beeinflusst werden. So können zum Beispiel Anlagenteile entsprechend eingehaust oder die Außenwände mit einem bestimmten Schalldämmmaß ausgeführt werden.

Rechtzeitige technische und rechtliche Prüfung

Ob und inwieweit also ein Standort aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sinnvoll und zukunftssicher ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Es empfiehlt sich daher, sowohl bestehende als auch neue Unternehmensstandorte rechtzeitig vor Investitionsentscheidungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht technisch und rechtlich überprüfen zu lassen.

Axel Weisbach Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht Meidert & Kollegen (zum Kanzleiporträt)