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Wie sind Sie zur Mediation gekommen?
RA Andreas Polz: Ich selbst bin Rechtsanwalt und lernte im Rahmen meiner Referendarstation in Santa Barbara, Kalifornien, die Mediation kennen. Zum einen war mein mich betreuender Rechtsanwalt in einige Fälle involviert, die mittels Mediation gelöst werden sollten, zum anderen lernte ich im Superior Court Santa Barbara den zuständigen Gerichtsmitarbeiter kennen, der den anhängigen Gerichtsverfahren den jeweils geeignetsten Mediator zuteilte, um so doch noch eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Diese Verfahren durfte ich sodann begleiten.
Können Sie sich noch an Ihre erste echte Mediation, mit echten Parteien und einem echten Streitfall erinnern?
RA Andreas Polz: Selbstverständlich. Bei dem Verfahren ging es um das Grundstück einer Chemiefabrik. Parteien waren auf der einen Seite die Chemiefabrik und auf der anderen Seite der Staat Kalifornien. Über einen kleinen Bereich des Grundstücks der Fabrik sollte ein Teil der gerade im Bau befindlichen neuen Autobahn verlaufen. Aus diesem Grund wurde das Grundstück zwangsenteignet. Streitpunkt war zu Beginn lediglich die Höhe der Kaufpreiszahlung für diesen kleinen Abschnitt des Grundstückes. Die Klägerin, die Chemiefabrik, forderte 3 Mio. US-Dollar, die Beklagte zahlte lediglich den in dieser Region angemessenen Betrag in Höhe von 320.000 US-Dollar, bot allerdings weitere 330.000 US-Dollar als letzte vorgerichtliche Einigungsmöglichkeit an.
Wo lag das Problem?
RA Andreas Polz: Zwar wurde der Fabrik nur ein winziger Teil des Grundstücks genommen, aber der Verlust dieses Teiles bedeutete, dass die Fabrik nicht weiter hätte betrieben werden können und geschlossen werden sollte. Deshalb auch die hohe Forderung der Klägerin. Durch den Verlust hätten weder Lkw dort wenden können, noch wären ausreichend Lagerflächen für die Chemikalien vorhanden gewesen, die aus Sicherheitsgründen nur in einem entsprechenden Abstand zur Autobahn deponiert werden dürfen. De facto bedeutete die Enteignung gleichzeitig die Stilllegung des Betriebes.
Wie sind Sie im Rahmen der Mediation vorgegangen?
RA Andreas Polz: Zunächst machte es auf mich den Eindruck, als würde nur über die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises gestritten, wobei die Forderung der Klägerin in Höhe von drei Millionen US-Dollar natürlich weit überzogen war. Die Parteien, die zu diesem Zeitpunkt nur durch ihre Anwälte vertreten waren, wurden sodann von mir getrennt und zum jeweiligen angedachten Einigungsbetrag befragt. Aufgrund der weit auseinanderliegenden Forderungen kam es bei diesen Gesprächen allerdings noch zu keinem Einigungserfolg. Die Klägerin blieb bei 3 Mio. US-Dollar, die Beklagte bei maximal 650.000 US-Dollar.
Das klingt eigentlich grundsätzlich unlösbar …
RA Andreas Polz: Das ist richtig. Eine rein finanzielle Lösung wäre für keine der Parteien gewinnbringend gewesen. Die Situation löste sich, als die Fabrikinhaber mit an den Tisch geholt wurden und über ihre Situation und den Hintergrund der hohen Forderung sprachen. Es stellte sich für alle überraschenderweise heraus, dass es der Klägerin nicht um den finanziellen Ausgleich des Grundstückverlustes ging, sondern um den Existenzverlust durch die Enteignung. Die Lösung des Problems lag nun darin, dass der Staat Kalifornien der Klägerin ein Grundstück, das sich in deren Eigentum und direkt neben dem Fabrikgelände befindet, zu einem moderaten Preis veräußerte und so das Unternehmen trotz der Enteignung weiter betrieben werden konnte.
War das Erfolg der Mediation?
RA Andreas Polz: Zu dieser Lösung wäre es in einem Gerichtsverfahren wohl nie gekommen, da in diesem Rahmen nur über den streitgegenständlichen finanziellen Entschädigungsanspruch entschieden, allein aus Zeitgründen aber keine in diese Richtung geartete Lösung erarbeitet worden wäre. Die Parteien selbst hatten nicht einmal an diese Möglichkeit der Streitbeilegung gedacht, obschon bereits außergerichtlich Gespräche stattgefunden hatten. Die Mediation zeigte eine Lösung auf, die für beide Parteien tatsächlich eine Lösung und nicht nur eine Entscheidung bedeutete.
Was hat die Mediation bewirkt?
RA Andreas Polz: Erst die Mediation deckte die eigentlichen Motive und Hintergründe auf und brachte die Parteien an einen Tisch. Es gelang mir die Parteien dazu zu bewegen offen über ihre Motive zu sprechen und so gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Denn in Gerichtsverfahren halten sich die Parteien zumeist mit der Offenlegung ihrer eigentlichen Motive zurück und gelangen so auch nicht zu den für sie besten Ergebnissen.
Ihr Fazit?
RA Andreas Polz: Geld kann nicht alle Probleme lösen. Man darf niemals den Blick für das Wesentliche verlieren.