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Momentan findet fast täglich eine Nominierungsversammlung statt. Es bilden sich Kandidatenlisten für den Stadtrat und den Gemeinderat. Bürgermeister- und auch Landratskandidaten werden vorgeschlagen. Doch noch ist keine Eile notwendig: Um Punkt 18 Uhr müssen am 23. Januar 2014 die Kandidaten für die Kommunalwahl feststehen. Danach geht nichts mehr. Viele Gemeinden haben beispielsweise bisher erst einen Bürgermeisterkandidaten – wie Langweid, Jettingen-Scheppach oder auch Horgau. Bis zum Stichtag kann es also noch zu zahlreichen Überraschungen kommen. B4B SCHWABEN klärt die wichtigsten Fakten zur Bürgermeisternominierung.
Fristverlängerung nur in Ausnahmefall möglich
Spätestens am 9. Januar 2014 muss der Wahlleiter zur Einreichung der Wahlvorschläge auffordern. Ab dann haben die Interessenten bis zum 52. Tag vor der Kommunalwahl – eben dem 23. Januar 2014 – Zeit, sich als Bürgermeisterkandidat zu bewerben. Bis zu diesem Datum können Vorschläge ebenso zurückgenommen werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn lediglich ein Kandidat vorliegt. In diesem Fall gibt es eine Fristverlängerung bis zum 30. Januar. Sollte es keine Fristverlängerung geben, muss der Wahlleiter bis 18 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge bekannt machen.
Wer zu spät kommt….
Wer denkt, es könnten noch kurzfristig, also am selben Tag, Vorschläge einreichen, irrt jedoch. Denn die Nominierungsversammlung muss mindestens drei Tage im Voraus angekündigt und dazu eingeladen werden. Dabei muss die Wählergruppe schon vor der Nominierung eines Bürgermeisters bestehen, was wieder mindestens ein paar Tage zusätzlich bedeutet. Und abschließend müssen auch dringend die Formalien erfüllt werden. Es ist schon vorgekommen, dass Wahlvorschläge nicht zugelassen worden sind, weil es nicht genug Unterstützungsunterschriften gab.
Daten müssen schnellstmöglich übermittelt werden
Bei der Wahl zum (Ober-)Bürgermeister melden die (Brief-)Wahlvorstände ihre Ergebnisse an die Gemeinde, die kreisangehörigen Gemeinden an das Landratsamt und die kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zusätzlich an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Ebenso wird bei der Landratswahl verfahren.
Wahlausschuss entscheidet über Gültigkeit der Wahlvorschläge
Am 4. Februar wird über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Dafür tagt ein Wahlausschuss, der über die Zulassung für die Landrats- und Kreistagswahl entscheidet. Am Tag nach der Wahl sind die Ergebnisse nach Ermittlung der erforderlichen Zahlen auf schnellstem Weg weiter zu melden. Die endgültigen Wahlergebnisse sind schließlich auf bestimmten Formblättern zu melden, die das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung an die kreisfreien Gemeinden und den Landratsämtern zur Verfügung stellt.