Logistik | 26.03.2010
IHK, LBS und LBT wenden sich im Anhörungsverfahren gegen „Sankt-Florians-Prinzip“ der Verkehrspolitik in Dinkelsbühl – Weitere Sperrung weder durch Datenmaterial noch politisch zu rechtfertigen.
Die Regierung von Mittelfranken darf nach Auffassung der IHK Schwaben sowie der Branchenverbände LBS und LBT das Durchfahrtverbot für Lkw auf der B 25 in Dinkelsbühl nicht verlängern. Für eine Fortsetzung der Sperrung gebe es weder rechtlich noch politisch eine Grundlage. Dies erklärten die IHK, der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) und der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT). Gemeinsam nahmen sie Stellung zum Anhörungsverfahren der Regierung von Mittelfranken, das am Mittwoch zu Ende ging. Die Stadt Dinkelsbühl und das Landratsamt Ansbach hatten die Verlängerung des Durchfahrtsverbots für Lkw mit mehr als 12 Tonnen Gesamtgewicht beantragt. Bislang war es bis 31. März 2010 befristet. Eine vom Staatlichen Bauamt Ansbach in Auftrag gegebene Verkehrsuntersuchung soll die Grundlage der anstehenden Entscheidung sein. Das Datenmaterial, auf das sie sich stützt, sei aber faktisch „nicht brauchbar“. Dies ließen IHK, LBS und LBT verlauten. Ein Fahrverbot auf dieser Grundlage zu verlängern sei untragbar.
Daten-Grundlage des Lkw-Verbotes fehlerhaft
Beispielsweise werde im Gutachten selbst eingeräumt, dass die Messwerte der automatischen Dauerzählstelle Fremdingen „nicht plausibel“ seien. Gründe sind Baustellen, Umleitungen und technische Defekte. Überdies seien die Fahrten von Lkw mit mehr als 12 Tonnen, die unter das Durchfahrtsverbot fallen, nur hochgerechnet. Grund hierfür ist, dass die Zählanlage alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zähle. Die Lkw-Kategorien ab 7,5 Tonnen bzw. 12 Tonnen werden nicht getrennt erfasst. Damit scheiden diese Daten als Vergleichsgrundlage aus. Zum großen Teil operiere das Gutachten mit lediglich rechnerisch ermittelten Werten. Regionale Besonderheiten, beispielsweise die Auswirkung konjunktureller Einflüsse auf bestimmte Segmente des Lkw-Verkehrs werden nicht beachtet. Die Verkehrsuntersuchung beziffere den tatsächlichen sogenannten „Mautausweichverkehr“ auf der B 25 auf etwa sechs bis 17 Prozent. Also auf maximal jeden sechsten Lkw. Zugleich aber verdränge das Durchfahrtsverbot in Dinkelsbühl rund 250 Lkw täglich auf die Straßen im Ostalbkreis. „Ein Fahrverbot, das einen nur so geringen Verkehrsanteil auf der eigentlichen Verbotsstrecke blockieren soll, ist auch politisch nicht länger zu rechtfertigen“, erklärte der Vorsitzende des IHK-Verkehrsausschusses, Alfred Kolb. Gleichzeitig würden aber Belastungen auf die Menschen an den Straßen im Ostalbkreis abgewälzt. Denn künftig werden Fahrer gezwungen seien, bei Nördlingen die B 25 zu verlassen. Das Gutachten betrachte die Sperrung fast ausschließlich aus dem Blickwinkel der Stadt Dinkelsbühl und liefere keinen Gesamtüberblick. Die Betroffenheit anderer Kommunen werde weitgehend ausgeblendet, halten IHK, LBS und LBT in ihrer Stellungnahme fest. „So etwas darf keine Entscheidungsgrundlage für die Sperrung einer Bundesstraße sein“, betonte Kolb in einer Presseerklärung.
Kein „Mautausweichverkehr“
Die IHK und die Verbände LBS und LBT widersprechen in ihrer Stellungnahme der gängigen Darstellung, dass es sich bei dem Verkehr auf der B 25 um „Mautausweichverkehr“ handele. Die B 25 sei schon immer als Direktverbindung aus dem Raum Nordschwaben zur A6 / A7 genutzt worden. „Der Weg über die B 25 ist um 38 Kilometer kürzer als über die Autobahn“, erklärte der Augsburger Spediteur Michael Nuber (LBS). „Die Lkw auf einen solchen Umweg zu zwingen ist auch ökologisch nicht zu rechtfertigen.“ Im Übrigen seien „erhebliche Einschränkungen für die Transportunternehmer gerade in dieser Region“ zu erwarten, fügte der LBT-Bezirksdelegierte für Schwaben, Roman Mayer, hinzu. Nämlich während des vorgesehenen sechsspurigen Ausbaus der A 8 zwischen Augsburg und Ulm von 2011 bis 2015. Die B 25 sei als Bundesstraße dazu bestimmt, neben den Bundesautobahnen wesentliche Teile des Schwerverkehrs aufzunehmen. Die Millionen-Investitionen gerade im Regierungsbezirk Schwaben in den zum großen Teil autobahnähnlichen Ausbau der Achse B 2/B 25 „würden zum großen Teil entwertet, wenn die B 25 weiterhin gesperrt bliebe“, erklärte LBT-Hauptgeschäftsführer Sebastian Lechner. Das kommunale Negativ-Beispiel Dinkelsbühl dürfe nicht Schule machen, betonte Roman Mayer: „Sonst haben wir einen Flächenbrand.“
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