Logistik | 13.12.2009
Umweltschutz sieht anders aus: Die Regionalversammlung der IHK Neu-Ulm lehnt das selektive Durchfahrtsverbot für Lkw ab.
Die IHK-Regionalversammlung Neu-Ulm lehnt das „selektive Durchfahrtsverbot“ für Lkw auf dem „Autobahnzubringer“ B 10/ B 28 ab. In der bestehenden Form zwischen Ulm-West (A 8) und Hittistetten (A 7) mache das Durchfahrtsverbot keinen Sinn. Die Sperrung wurde zeitgleich mit der Neu- Ulmer Umweltzone am 2. Oktober 2009 eingeführt. Laut IHK trage sie aber kaum zum Umweltschutz bei, führe aber zu Mehrbelastungen der Transportunternehmen. Dies erklärten der Vorsitzende der IHK-Regionalversammlung, Hans-Heiner Honold, und IHK-Vizepräsident Thilo Butzbach. Die IHK will sich bei der Regierung von Schwaben dafür einsetzen, die bestehende Situation zu verbessern. Entweder dadurch, dass die Anordnung wirtschaftsfreundlicher gestaltet oder ganz zurückgenommen wird. Mit ihr ist geregelt, dass der Lkw-Durchgangsverkehr, der jenseits von Ulm-West bzw. von Hittistetten beginnt und endet, nur noch den Weg über das Kreuz Ulm/Elchingen nehmen darf. Die Städte Neu-Ulm und Ulm hingegen müssen von Lkw umfahren werden.
Problem Grenzfälle
Der Umweg beträgt 8 km (einfach). Weiter genutzt werden dürfen die B 10 im Ulmer Norden und die B 28 zwischen Ulm und Hittistetten. Aber lediglich vom Quell- und Zielverkehr in Ulm und Neu-Ulm. Oder vom Verkehr zur Bundesstraße B 30 Richtung Biberach/ Friedrichshafen. Nach Auffassung der Unternehmer ist die Vielzahl möglicher Wege durch das gesperrte Gebiet jedoch enorm groß. Und auch die Definition von Quell- und Zielverkehr sei sehr unsicher. Dies hätte zur Folge, dass die Anordnung etliche Grenzfälle nicht zweifelsfrei abdecke. Nach Schätzungen aus den 1990er Jahren – neuere Daten gibt es nicht – liegt der Anteil des „Abkürzungsverkehrs“ auf der B 10/ B 28 am dortigen Verkehrsaufkommen zwischen 6 und 9%. Selbst wenn es gelänge, die Hälfte des „Minderungspotenzials mit der Umlenkung des Nutzfahrzeugverkehrs auszuschöpfen“, ergibt sich nach Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eine lokale Wirksamkeit von 0,5% bezogen auf den PM-10-Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub sowie von 1,25% bezogen auf den Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid. Die IHK-Regionalversammlung kritisierte: Diese vergleichsweise geringe Wirkung rechtfertige nicht den grundsätzlichen Eingriff in den Verkehr. Und auch nicht die Aussperrung auch von Lkw der höchsten EU-Abgasnorm.
Weitere Informationen gibt es bei Oliver Stipar, IHK-Regionalgeschäftsführer Neu-Ulm, Tel.: 0731 176255-11, E-Mail: oliver.stipar@schwaben.ihk.de.
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