Logistik | 16.03.2010
Noch während des laufenden Anhörungsverfahrens soll das bayerische Innenministerium die Verlängerung der Sperre der B 25 für den Schwerverkehr bestätigt haben. Die IHK warnt.
Mit Unverständnis haben die Industrie- und Handelskammer Schwaben und die klagenden Unternehmer auf Äußerungen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann reagiert. Demnach soll die Sperrung der Bundesstraße B 25 für Lkw verlängert werden. Mitten im noch laufenden Anhörungsverfahren habe das bayerische Innenministerium Zeitungsberichten zufolge „bestätigt, dass die B 25 bei Dinkelsbühl weiterhin für den Schwerverkehr gesperrt“ sein werde. Minister Herrmann ist mit den Worten zitiert worden: „Für eine weitere Sperrung der B 25 gibt es gute Gründe.“ Bislang ist das Durchfahrtsverbot für Lkw mit mehr als 12 Tonnen bis zum 31. März 2010 befristet. Am 10. März hat die Regierung von Mittelfranken ein Anhörungsverfahren begonnen. Es soll bis zum 24. März unter anderem Kommunen, Verbänden und Polizei die Möglichkeit geben, sich zu einer Verlängerung der Sperrung zu äußern. Die Verlängerung der B 25-Sperre bei Dinkelsbühl war von der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl und vom Landratsamt Ansbach beantragt worden.
Es darf keine Vorfestlegung geben
„Man stellt sich unwillkürlich die Frage, welchen Wert ein solches Anhörungsverfahren noch hat, wenn der zuständige Minister unmittelbar nach Versand der Unterlagen die Öffentlichkeit über ein Zeitungsinterview wissen lässt, wie die Entscheidung voraussichtlich aussehen wird“, kritisiert der Augsburger Spediteur Michael Nuber. Er ist einer der 14 Kläger gegen das Durchfahrtsverbot, die Äußerungen Herrmanns: „Wir können das Ministerium und die Regierung von Mittelfranken nur bitten, alles zu tun, um den Eindruck in der Öffentlichkeit zu vermeiden, hier werde bloß eine Farce aufgeführt und eine Scheinanhörung veranstaltet.“ Die Behörden müssten bei ihrer Entscheidung über diesen Eingriff in den Straßenverkehr die Argumente tatsächlich sorgfältig und unvoreingenommen abwägen. Deshalb dürfe „nicht der Eindruck entstehen, sie tun nur so als ob“, sagte Nuber, der dem IHK-Ausschuss für Verkehr und Logistik angehört. Auch der Ellwanger CDU-Landtagsabgeordnete Winfried Mack hatte erklärt, die Äußerungen des bayerischen Innenministers „deuten für uns darauf hin, dass es eine Vorfestlegung gibt.“ Inhaltlich können die Unternehmer die Darstellung des Ministers nicht nachvollziehen, wonach die Sperrung der B 25 nicht zu einer Mehrbelastung der Straßen in Baden-Württemberg zwischen Nördlingen und der Autobahn A 7 führe. Herrmann hatte erklärt: „Befürchtungen, die es vor einigen Jahren gab, haben sich nicht bewahrheitet.“
Verbote nach dem St.-Florians-Prinzip
Als Reaktion auf die Äußerungen Herrmanns haben mehrere baden-württembergische Abgeordnete angekündigt, nun auch eine Sperrung der Straßen in Baden-Württemberg zu beantragen; der Landrat des Ostalbkreises, Klaus Pavel, erwägt „ernsthaft“, beim Regierungspräsidium Stuttgart eine „Sperrung der B 29, der L 1060 und des Verkehrsraumes zwischen B 25 und Autobahn A 7 zu beantragen“, falls das Durchfahrtsverbot in Dinkelsbühl verlängert wird. Damit, so Nuber, „droht ein Zustand, wonach der Lkw-Verkehr zwischen den Kommunen nach dem Windhund- und dem Sankt-Florians-Prinzip verschoben wird.“
Der Begriff „Mautausweichverkehr“ ist eine Irreführung
Nuber und die IHK wiesen noch einmal die Darstellungen zurück, bei dem Lkw-Verkehr auf der B 25 handele es sich um „Mautausweichverkehr“. Diese „populistische Irreführung wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger“: Die Achse B 2-B 25 sei die direkte Verbindung aus dem Großraum Augsburg/Donauwörth zum A 6/A 7-Kreuz Feuchtwangen/Crailsheim. Von „Mautausweichverkehr“ könne man allenfalls auf Bundesstraßen sprechen, die parallel zu einer Autobahn verlaufen, nicht aber bei Bundesstraßen, die schräg auf eine Autobahn zulaufen. Der Über-Eck-Umweg von Augsburg aus über die A 8 und die A 7 sei um 38 Kilometer einfache Wegstrecke länger.
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