Steuersünder

Gestohlene Daten für den Staat?

Expertentipps | 04.03.2010

Steuersünder CD
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Dr. Helmut Graf kommentiert: Darf der Staat gestohlene Daten ankaufen, um Steuersünder zu überführen?

Diese Frage beschäftigt seit Wochen nicht nur das politische Berlin, sondern wird auch unter Juristen kontrovers diskutiert. Fakt ist, dass es sich bei den Bankdaten um Geschäftsgeheimnisse ausländischer Banken handelt. Da es ausgeschlossen scheint, dass diese rechtmäßig in die Hände der Informanten gelangt sind, haben sich die Informanten wegen unbefugter Beschaffung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (vgl. § 17 Abs. 2 UWG) strafbar gemacht. Der Datenankauf sowie die Verwertung der rechtswidrig erlangten Informationen sind somit juristisch unzulässig, insbesondere dürfte sich aus der Strafbarkeit der Datenerlangung auch ein Verwertungsverbot der Daten im Besteuerungs- und Strafverfahren ergeben.

Die aktuelle Diskussion sowie die Haltung der Bundesregierung ist um so misslicher, als Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz bereits konkret über den nach und nach vollständigen Wegfall des Bankgeheimnisses und die Gewährung von steuerlicher Amtshilfe verhandelten. Würden diese neuen Amtshilferegelungen in Kraft treten, erhielte Deutschland auf legalem Weg Zugang zu Bankdaten und könnte diese rechtmäßig nutzen. Aufgrund der „Steuerdaten-Affaire“ sind diese Verhandlungen – zumindest vorerst – allerdings ins Stocken geraten.

Dennoch ist es für jeden Betroffenen sinnvoll, eine Selbstanzeige vorzubereiten und alsbald abzugeben. Eine solche Selbstanzeige ist auch – entgegen teilweise anderslautender Medienberichte – noch möglich, da die Betroffenen bislang keine Kenntnis von gegen sie laufenden Ermittlungen haben. Auch besteht (noch) keine Tatsachenbasis, aufgrund derer jemand konkret damit rechnen müsste, dass gerade gegen ihn ermittelt wird.

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    Meinung zum Thema vom Augsburger Weihbischof Anton Losinger:

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    Der Rechtsstaat in der Versuchung

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