Expertentipps | 19.11.2009

Strom aus erneuerbaren Energien wird vorrangig eingespeist. Dafür erheben die Netzbetreiber einen Lastausgleich, die EEG-Umlage.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat zum Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmegewinnung in Deutschland zu erhöhen.
Es verpflichtet Netzbetreiber dazu, den Strom von Anlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren, vorrangig einzuspeisen. Da die Einspeisungen in verschiedenen Regionen unterschiedlich hoch sind, beauftragt das Gesetz die Netzbetreiber, einen bundesweiten Lastenausgleich durchzuführen.
Ab 1. Januar 2010 können die Netzbetreiber künftig den gesamten EEG-Strom über die Börse an den Markt geben. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben für jede an Endverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Netzbetreiber zu entrichten.
Das spiegelt sich letztlich auch in der Rechnung der Endverbraucher wider. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) legt die Höhe der EEG-Umlage fest. Für das Jahr 2010 beträgt diese 2,047 ct netto/kWh.
zurück drucken versenden verlinkenArtikel verlinken
Wenn Sie diesen Artikel von SCHWABEN.B4BMITTELSTAND.DE verlinken wollen, können Sie einfach den nachfolgenden HTML-Code auf Ihre Webseite einfügen:
© SCHWABEN.B4BMITTELSTAND.DE - Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Nachrichten sind nur für die persönliche Information bestimmt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung auf anderen Webseiten, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung von vmm wirtschaftsverlag gmbh & co. kg ist untersagt. | Impressum