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Hochschule Neu-Ulm

Frauenförderung an der Hochschule

Neu-Ulm, 03.03.10
Die Hochschule Neu-Ulm überzeugt mit ihrem Gleichstellungskonzept. Mit Fördermitteln aus dem Professorinnenprogramm wird sie jetzt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMPF) unterstützt.
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HNU

Für die Stelle einer Professorin und die einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin erhält die Hochschule Neu-Ulm (HNU) in den kommenden fünf Jahren 375.000 Euro. Mit diesen Fördermitteln honoriert das BMBF die positive Evaluierung des Gleichstellungskonzepts der Hochschule. Das Konzept enthält eine differenzierte Analyse der Situation von Frauen an der HNU und benennt Zielgrößen und Maßnahmen, um den Anteil an Professorinnen, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen sowie an Studentinnen zu steigern.

Voraussetzungen
Um an dem Professorinnen-Programm teilnehmen zu können, musste die HNU nachweisen, dass sie bereits in der Vergangenheit Mittel für Frauenförderprogramme aufgewendet hat. So wurde 2009 Prof. Dr. Sylvia Schafmeister auf eine W2-Professur für Gesundheitsmanagement berufen und ein Förderantrag gestellt, der jetzt vom BMBF bewilligt wurde. Ab 1. April 2010 werden die Personalkosten der Professorin und die einer zusätzlichen wissenschaftlichen Mitarbeiterin mit den Fördermitteln bezuschusst. Weitere Voraussetzung war die positive Bewertung des Gleichstellungskonzepts der Hochschule, die durch ein unabhängiges Gremium mit Experten aus Wissenschaft, Forschung und Hochschulmanagement im Juni 2009 erfolgte.

Frauen in Spitzenpositionen
Das Professorinnen-Programm wurde initiiert, um den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen der Wissenschaft zu erhöhen und gleichzeitig nachhaltige Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen zu etablieren. 200 neue Stellen für Professorinnen sollen von 2008 bis 2012 an deutschen Hochschulen geschaffen werden. Gefördert wird die Anschubfinanzierung für bis zu drei Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren für die Dauer von höchstens fünf Jahren. Je Berufung und Jahr liegt die Fördersumme bei bis zu 150.000 Euro.


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