Optionskommune
Landkreis Günzburg möchte eine von zehn Optionskommunen werden
Der Kreistag des Landkreises Günzburg hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2010 eine klare Entscheidung gefällt. Ab dem 1. Januar 2012 erfüllt der Landkreis die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das gilt für alle BürgerInnen der Landkreises und ist unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit. Die Verwaltung des Landkreises wurde mit einem Antrag beim zuständigen Arbeits- und Sozialministeriums in München beauftragt.
In Bayern wird es insgesamt zehn Optionskommunen geben
Aktuell können in Bayern zu den bisherigen vier Optionskommunen noch sechs weitere hinzu kommen. Der Bundesgesetz-Geber beschränkte die Zahl auf maximal 25 Prozent aller Grundsicherungs-Träger. In Bayern dürfen zu den bisherigen vier Optionskommunen sechs weitere hinzukommen. Es werden sich aber deutlich mehr Kommunen in Bayern für die Option bewerben, so der Bayerische Landkreistag. Somit wird es einen Auswahlprozess geben. Bis Ende März muss das Sozialministerium in München eine Entscheidung treffen. Daher ist es ungewiss, ob der Landkreis Günzburg tatsächlich zum Zug kommt.
„Der Landkreis will Optionskommune sein“
Landrat Hubert Hafner meinte: „Der Kreistag hat heute Weichen gestellt und ein klares strategisches Votum abgegeben. Der Landkreis will Optionskommune sein. Wir wollen zum Besten für unsere hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürger Leistungen zur Arbeitsintegration und Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus einer Hand gewähren. Wir vermeiden die auch nach den aktuellen Gesetzesänderungen ungelösten Sach- und personellen Probleme einer komplexen Mischverwaltung. Wir nehmen die Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 ernst:
1. „Das historisch gewachsene Nebeneinander von kommunal verwalteter Sozialhilfe und von gesamtstaatlich verwalteter Arbeitslosenhilfe rechtfertigt nicht die auf Dauer angelegte gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung. “
2. „Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in Mischverwaltung widerspricht dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den Verwaltungsträger verpflichtet, diese Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden ist im Grundgesetz die eigenverantwortliche Führung der Geschäfte garantiert, zu der auch die Festlegung der Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben gehört. “
Positive Nutzung der örtlichen Kontakte und Netzwerke
Landrat Hafner hatte die Vorteile einer Optionslösung nochmals klar dargestellt. Die gesetzlichen Instrumente zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit werden in der Optionskommune selbst in die Hand genommen. Durch die Nutzung örtlicher Kontakte und Netzwerke bietet sich einer Optionskommune die Flexibilität, auf die ortsspezifische Situation einzugehen. Ebenso steigt durch ein zielgerichtetes Vorgehen aller Teile der Kommunal-Verwaltung die Passgenauigkeit. Außerdem erhöhen direkte Ansprechpartner und das Engagement der örtlichen Entscheidungsträger die Bürgernähe.
Verpflichtungen für Günzburg
Bis zum 31. Dezember 2010 wird die Kreisverwaltung einen Antrag auf die Zulassung der Option beim Sozialministerium stellen. In einem Konzept stellt der Landkreis seine Einigung zur alleinigen Aufgaben-Wahrnehmung ab 1. Januar 2012 dar. Er verpflichtet sich damit, für den Aufgabenvollzug eine „besondere Einrichtung“ zu schaffen. Zudem übernimmt er dauerhaft mindestens 90 Prozent der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesagentur, die bereits seit längerem in Günzburg mit dem Aufgabenvollzug beschäftig waren. Ebenso schließt er seine Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Sozialministerium ab. Auch übernimmt der Landkreis die Verpflichtung zur Datenlieferung mit dem Zweck der bundeseinheitlichen Datenerfassung, Ergebnis-Berichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleichen.
drucken versenden verlinken
Weitere Artikel zum Thema
Kostenlose Energieberatung in Krumbach
Herbstrevision zum Wohle der Umwelt
Landkreis Günzburg sucht den sparsamsten Autofahrer
Kunst und Geschichte am „Internationalen Museumstag“
Neue Notstromversorgung im Landkreis Günzburg
können Sie einfach den nachfolgenden HTML-Code auf Ihre Webseite einfügen:
© WWW.B4BSCHWABEN.DE - Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Nachrichten sind nur für die persönliche Information bestimmt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung auf anderen Webseiten, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung von vmm wirtschaftsverlag gmbh & co. kg ist untersagt. | Impressum



Persönlichkeiten aus der schwäbischen Wirtschaft zu Trends und Themen rund um Schwaben.
Aktuell Thomas Burzler über die leidigen Rabattschlachten an jeder Ecke...



Lernen Sie Persönlichkeiten aus Bayerisch-Schwaben kennen
"MP" steht in diesem Fall nicht für Ministerpräsident, sondern für Medienpreis. Und den hat Augsburg dank Eiko Trausch seit diesem Sommer.


Im Interview: Frank Backowies, Vereinigte Wertach Elektrizitätswerke
Der Weise Weg zum "smart grid"
Unabhängige Vermögensprofis raten:
Geldanlage und Anlagetrends.
Recht & Steuern
Exklusive Informationen rund ums Recht im Internet, sowie aktuelle Steuertipps!
Vergessen Sie die Hausbanken!
„Kreditklemme“ im Mittelstand? Real oder doch nur gefühlt?




Der FCA in der impuls arena
Erfahren Sie mehr über den Komfort, die Exklusivität und das einzigartige Erlebnis beim FC Augsburg.


Informieren Sie sich über aktuelle und für den Mittelstand relevante Wirtschaftsinformationen, Hintergründe und Analysen aus Ihrer Region!


Hier finden Sie ausgewählte Artikel unseres Lifestyle Magazins WOW_Leben und Genießen in Bayerisch-Schwaben und dem Allgäu.
Unternehmensnachricht
Top-Firma


Gewinnen Sie mit B4B SCHWABEN einen Bierkrug-Stemmhandschuh! Neugierig? Zurecht...












